- Schlutzer
- Brennnesselknödel
- Schlachtplatte mit Sauerkraut
- Knödel und Röster
- Hauswurst mit Sauerkraut und Speckknödel
Buschenschänke
Eine lange Tradition
Die Buschenschänke haben ihren Ursprung bereits im Mittelalter. In dieser Zeit erhielten die Bauern von den Landesfürsten das Recht, einen Teil ihrer Trauben selbst einzukellern und auszuschenken. Ein grüner Zweig („Buschen“) über dem Hauseingang zeigte an, dass der Betrieb geöffnet ist.
Die Buschenschänke haben ihren Ursprung bereits im Mittelalter. In dieser Zeit erhielten die Bauern von den Landesfürsten das Recht, einen Teil ihrer Trauben selbst einzukellern und auszuschenken. Ein grüner Zweig („Buschen“) über dem Hauseingang zeigte an, dass der Betrieb geöffnet ist.
Dieser Brauch gilt auch heute noch: Wenn die Buschenschänke im Herbst zum Törggelen einladen, bringen die Bäuerinnen und Bauern einen selbstgemachten grünen Buschen am Hauseingang an.
Der gesetzliche Rahmen
Während unter Österreich seit dem Jahr 1843 ein eigenes Buschenschankrecht galt, fiel Südtirol unter Italien in diesem Bereich in eine mehr oder weniger rechtsfreie Zone, sodass die Anzahl der Buschenschänke stetig abnahm. Eine Renaissance erlebte die Buschenschank-Kultur im Zuge des großen Tourismusaufschwungs und durch das Aufkommen des Törggelen in den sechziger und siebziger Jahren. Die Anzahl der Buschenschänke stieg schlagartig an. Dies veranlasste den Gesetzgeber, die Tätigkeit der Buschenschänke gesetzlich zu regeln. Es wurde also in einem Landesgesetz verankert, was einen Buschenschank in Südtirol kennzeichnet. Somit ist der Begriff „Buschenschank“ seit über drei Jahrzehnten gesetzlich geschützt.
Gesetzliche Voraussetzung
Buschenschank
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