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Hofbewertung

Richtlinien

Richtlinien für das Verfassen von Bewertungen

  • Bewerten Sie nur jene auf roterhahn.it vertretenen Betriebe, in denen Sie auch wirklich zu Gast waren.
  • Geben Sie ausschließlich Ihre persönlichen Erfahrungen wieder.
  • Schreiben Sie nur eine Bewertung pro Betrieb – es sei denn, es handelt sich um zeitlich auseinander liegende Aufenthalte.
  • Bleiben Sie beim Thema.
  • Kommentieren Sie nicht die Bewertungen anderer Benutzer.
  • Schreiben Sie ehrlich. Sagen Sie uns, welchen Eindruck Sie wirklich haben.
  • Schreiben Sie sprachlich korrekt und nicht alles in Großbuchstaben oder in fett.
  • Kopieren Sie keinen Inhalt und verletzen Sie nicht Rechte und Urheberrechte Dritter. Beurteilungen sollten Ihre eigenen Gedanken beinhalten.
  • Die Hofbewertung anhand der Küken wird sofort nach der Überprüfung angezeigt. Ihr persönlicher Kommentar und die Bilder hingegen werden erst veröffentlicht, sobald der Bauernhof mindestens 3 Bewertungen erhalten hat.
  • Der Aufenthalt am bäuerlichen Schankbetrieb, auf den sich die Bewertung bezieht, darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
  • Bei Bedarf wird die Quittung als Beleg für den Aufenthalt eingefordert.
  • Bewerten Sie nur jene auf roterhahn.it vertretenen Betriebe, in denen Sie auch wirklich zu Gast waren.
  • Geben Sie ausschließlich Ihre persönlichen Erfahrungen wieder.
  • Schreiben Sie nur eine Bewertung pro Betrieb – es sei denn, es handelt sich um zeitlich auseinander liegende Aufenthalte.
  • Bleiben Sie beim Thema.
  • Kommentieren Sie nicht die Bewertungen anderer Benutzer.
  • Schreiben Sie ehrlich. Sagen Sie uns, welchen Eindruck Sie wirklich haben.
  • Schreiben Sie sprachlich korrekt und nicht alles in Großbuchstaben oder in fett.
  • Kopieren Sie keinen Inhalt und verletzen Sie nicht Rechte und Urheberrechte Dritter. Beurteilungen sollten Ihre eigenen Gedanken beinhalten.
  • Die Hofbewertung anhand der Küken wird sofort nach der Überprüfung angezeigt. Ihr persönlicher Kommentar und die Bilder hingegen werden erst veröffentlicht, sobald der Bauernhof mindestens 3 Bewertungen erhalten hat.
  • Der Aufenthalt am bäuerlichen Schankbetrieb, auf den sich die Bewertung bezieht, darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
  • Bei Bedarf wird die Quittung als Beleg für den Aufenthalt eingefordert.