Hofbewertung
Richtlinien
Richtlinien für das Verfassen von Bewertungen
- Bewerte nur jene auf roterhahn.it vertretenen Betriebe, in denen Du auch wirklich zu Gast warst.
- Gib ausschließlich Deine persönlichen Erfahrungen wieder.
- Schreibe nur eine Bewertung pro Betrieb – es sei denn, es handelt sich um zeitlich auseinanderliegende Aufenthalte.
- Bleibe beim Thema.
- Kommentiere nicht die Bewertungen anderer Benutzer.
- Schreibe ehrlich. Sage uns, welchen Eindruck Du wirklich hast.
- Schreibe sprachlich korrekt und nicht alles in Großbuchstaben oder fett.
- Kopiere keinen Inhalt und verletze nicht die Rechte und Urheberrechte Dritter. Beurteilungen sollten Deine eigenen Gedanken beinhalten.
- Die Hofbewertung anhand der Küken wird sofort nach der Überprüfung angezeigt. Dein persönlicher Kommentar und die Bilder hingegen werden erst veröffentlicht, sobald der Bauernhof mindestens 3 Bewertungen erhalten hat.
- Der Aufenthalt am bäuerlichen Schankbetrieb, auf den sich die Bewertung bezieht, darf nicht länger als 30 Tage zurückliegen.
- Bei Bedarf wird die Quittung als Beleg für den Aufenthalt eingefordert.
- Bewerte nur jene auf roterhahn.it vertretenen Betriebe, in denen Du auch wirklich zu Gast warst.
- Gib ausschließlich Deine persönlichen Erfahrungen wieder.
- Schreibe nur eine Bewertung pro Betrieb – es sei denn, es handelt sich um zeitlich auseinanderliegende Aufenthalte.
- Bleibe beim Thema.
- Kommentiere nicht die Bewertungen anderer Benutzer.
- Schreibe ehrlich. Sage uns, welchen Eindruck Du wirklich hast.
- Schreibe sprachlich korrekt und nicht alles in Großbuchstaben oder fett.
- Kopiere keinen Inhalt und verletze nicht die Rechte und Urheberrechte Dritter. Beurteilungen sollten Deine eigenen Gedanken beinhalten.
- Die Hofbewertung anhand der Küken wird sofort nach der Überprüfung angezeigt. Dein persönlicher Kommentar und die Bilder hingegen werden erst veröffentlicht, sobald der Bauernhof mindestens 3 Bewertungen erhalten hat.
- Der Aufenthalt am bäuerlichen Schankbetrieb, auf den sich die Bewertung bezieht, darf nicht länger als 30 Tage zurückliegen.
- Bei Bedarf wird die Quittung als Beleg für den Aufenthalt eingefordert.