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Hofbewertung

Richtlinien

Richtlinien für das Verfassen von Bewertungen

  • Bewerte nur jene auf roterhahn.it vertretenen Betriebe, in denen Du auch wirklich zu Gast warst.
  • Gib ausschließlich Deine persönlichen Erfahrungen wieder.
  • Schreibe nur eine Bewertung pro Betrieb – es sei denn, es handelt sich um zeitlich auseinanderliegende Aufenthalte.
  • Bleibe beim Thema.
  • Kommentiere nicht die Bewertungen anderer Benutzer.
  • Schreibe ehrlich. Sage uns, welchen Eindruck Du wirklich hast.
  • Schreibe sprachlich korrekt und nicht alles in Großbuchstaben oder fett.
  • Kopiere keinen Inhalt und verletze nicht die Rechte und Urheberrechte Dritter. Beurteilungen sollten Deine eigenen Gedanken beinhalten.
  • Die Hofbewertung anhand der Küken wird sofort nach der Überprüfung angezeigt. Dein persönlicher Kommentar und die Bilder hingegen werden erst veröffentlicht, sobald der Bauernhof mindestens 3 Bewertungen erhalten hat.
  • Der Aufenthalt am bäuerlichen Schankbetrieb, auf den sich die Bewertung bezieht, darf nicht länger als 30 Tage zurückliegen.
  • Bei Bedarf wird die Quittung als Beleg für den Aufenthalt eingefordert.
  • Bewerte nur jene auf roterhahn.it vertretenen Betriebe, in denen Du auch wirklich zu Gast warst.
  • Gib ausschließlich Deine persönlichen Erfahrungen wieder.
  • Schreibe nur eine Bewertung pro Betrieb – es sei denn, es handelt sich um zeitlich auseinanderliegende Aufenthalte.
  • Bleibe beim Thema.
  • Kommentiere nicht die Bewertungen anderer Benutzer.
  • Schreibe ehrlich. Sage uns, welchen Eindruck Du wirklich hast.
  • Schreibe sprachlich korrekt und nicht alles in Großbuchstaben oder fett.
  • Kopiere keinen Inhalt und verletze nicht die Rechte und Urheberrechte Dritter. Beurteilungen sollten Deine eigenen Gedanken beinhalten.
  • Die Hofbewertung anhand der Küken wird sofort nach der Überprüfung angezeigt. Dein persönlicher Kommentar und die Bilder hingegen werden erst veröffentlicht, sobald der Bauernhof mindestens 3 Bewertungen erhalten hat.
  • Der Aufenthalt am bäuerlichen Schankbetrieb, auf den sich die Bewertung bezieht, darf nicht länger als 30 Tage zurückliegen.
  • Bei Bedarf wird die Quittung als Beleg für den Aufenthalt eingefordert.