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Ferienregion in Südtirol
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Der geschlossene Hof

Der geschlossene Hof

Der geschlossene Hof in Südtirol
Das Südtiroler Landschaftsbild wird wesentlich von der Streusiedlung geprägt. Die Waldlichtungen mit Haus und Stadel des Bauern und die umliegenden Grundstücke bilden einen Hof. Unter Hof versteht man also in Tirol die Gesamtheit der Bauten und Grundstücke, die zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören. Der Hof ist „geschlossen“, wenn er nicht geteilt werden darf und als Ganzes vererbt wird.

1526 verbot die Tiroler Landesordnung die Realteilung. Dies zur Sicherung und zum Fortbestand der Höfe und der bäuerlichen Familien. Noch zu Lebzeiten überträgt der Besitzer den ganzen Hof seinem Nachfolger. In der Vergangenheit blieben die Geschwister auf dem Heimathof als Mägde und Knechte, oder die jungen Männer machten sich als Schneider, Schmiede, Schuster, Tischler selbständig. Die Frauen heirateten, zogen in Stadt oder traten in ein Kloster ein.
Während des Faschismus wurde das Gesetz des Geschlossenen Hofes abgeschaffen, vom Großteil der Bauern aber freiwillig weitergeführt, bis es in den 50-iger Jahren des 20. Jahrhunderts als Landesgesetz wieder eingeführt wurde. Heute muss der Hofübernehmer seinen Geschwistern den Ertragswert des Hofes als Entschädigung für den Verzicht auf die Erbschaft zahlen.

Von den ca. 19.000 landwirtschaftlichen Betrieben Südtirols sind über 11.000 geschlossene Höfe – dies zeugt für einen lebendigen Brauch, der heute noch aktueller und wichtiger denn je ist.
 
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